Entwurspläne: Die Entwurfspläne stellen die Grundlage für die Erstellung von Einreichplänen dar. Sie dienen als Entscheidungshilfe für die Kundenpräsentationen.
Einreichpläne: Für sämtliche Hochbauprojekte (Neu-, Zu-, Um- und Ausbauten) behördentauglich erstellt. Mit dem Einreichplan wird der offizielle Kontakt mit der Behörde hergestellt um eine Genehmigung des Vorhabens zu erhalten. Der Einreichplan beinhaltet alle Grundrisse im Maßstab 1:100, den Lageplan des Grundstückes und die Ansichten des Gebäudes von allen vier Seiten sowie den Schnitt durch das Haus mit den Legenden für die Fußboden-, Dach- und Wandaufbauten.
Bei der Einreichung um Baubewilligung wird dem Einreichplan eine Baubeschreibung, ein Bauansuchen und auch ein Energieausweis beigelegt.
Änderungspläne: Sollten sich während der Bauphase Änderungen gegenüber dem genehmigten Objekt ergeben haben, verlangt die Baubehörde einen behördentauglichen Änderungsplan.
Bestandspläne: Dienen als Grundlage für die Zu-, Um- und Ausbautenplanung. Aufmaß wird erstellt und anschließend digital erfasst. Ausführungspläne: Erstellen von baureifen Ausführungsplänen bzw. Polierplänen für die Baustelle.
DETAILPLÄNE: Erstellen von Detailplänen, um fachgerecht und nach Herstellervorschrift bauen zu können.
BEBAUUNGSPLÄNE: Erstellen von Bebauungsplänen, um das geplante Projekt, einschl. Außenanlagen, günstig in das zur Verfügung stehende Grundstück einpassen zu können. Ergibt genaueste Entscheidungshilfe bei Grundstücksnutzung.
EXPOSEPLÄNE: Erstellen von ansprechenden übersichtlichen Exposeplänen für Präsentationszwecke. Veranschaulichung und Darstellung von Wohnungen für Vermieter. Eventausstattung: Erstellen von Containerzeichnungen (Büro-, Geschäfts-, Sanitär- und Sondercontainer) sowie Absperrgitter (Bauzaun, Polizeigitter) für Großveranstaltungen.
Digitalisierungen: Übertragung von Papier- bzw. Handzeichnungen ins CAD-System. Vorhandene Pläne werden exakt nachgezeichnet und können auch weiter bearbeitet werden.
3D-DARSTELLUNGEN: Axonometrien, Schaubilder, Perspektiven, etc. Realistische, räumliche Darstellungen.
Der Energieausweis: seit 01.01.2008 ermöglicht einen Vergleich und eine Beurteilung der Energieeffizienz des Gebäudes. Vorzulegen ist ein Energieausweis bei Ansuchen einer Wohnbauförderung, Wohnhaussanierung und bei Verkauf oder Vermietung von Gebäuden.